Das LG München hat entschieden, dass Vodafone Kabel Deutschland den Zugriff seiner Kunden auf das Streamingportal kinox.to sperren muss. Dies erfolgte auf Antrag der Constantin Film im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hält solche Netzsperren jedoch für wenig praktikabel und beantwortet die wichtigsten Fragen:
Nach Einstweiliger Verfügung – Vodafone sperrt kinox.to für Internetnutzer